Winterreifenpflicht schützt vor Unfällen
Am 01.Mai 2006 ist die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Dazu gehört vor allem die Bereifung.
Für Kraftfahrer, die gegen diese Verordnung verstoßen, ist ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Behindern Kraftfahrer den Straßenverkehr durch falsche Bereifung, ist mit einem Bußgeld von 40 Euro zu rechen.
Eine generelle Winterreifenpflicht bedeutet diese Verordnung aber nicht, sondern lediglich eine situationsbedingte Winterreifenpflicht. Automobilclubs empfehlen daher eine Nachbesserung der doppeldeutigen Änderung. Auf dem europäischen Markt unterliegen Winterreifen einer vorgeschriebenen Kennzeichnung. Die Buchstaben M und S stehen für Matsch und Schnee tauglich und sind für den Einsatz im Winter zugelassen. Neuerdings ist auch ein Schneeflockensymbol auf der Seitenwand des Reifens zu finden. In Profil und Gummimischung unterschieden sich diese Reifen von der Sommerbereifung. Die in der Reifenbezeichnung mit einem Großbuchstaben kenntlich gemachte Höchstgeschwindigkeit ist dabei zu beachten. Kraftfahrzeuge, die schneller als die zulässige Geschwindigkeit fahren, müssen mit einer Plakette am Tachometer ausgestattet sein. Zahlreichen Tests kann man entnehmen, welcher Reifen für den Wintereinsatz empfehlenswert ist. Winterreifen besitzen kein Haltbarkeitsdatum. Die Gummimischung verhärtet aber im Laufe der Jahre und die Haftungseigenschaften verändern sich.
KFZ-Versicherungen haben schon vor der neuen Verordnung Autofahrer in die Pflicht genommen. Mit falscher Bereifung riskieren Versicherungsnehmer den Kasko-Versicherungsschutz und Unfallverursacher werden wegen grober Fahrlässigkeit in den Regress genommen. Wer seinen Winterurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vorher über die Winterreifenpflicht informieren. In einigen Ländern ist die Zeit der Winterreifenpflicht genau definiert. So sind zum Beispiel in Litauen, Finnland, Lettland und Estland das Befahren der Straßen vom 01.Dezember bis Ende Februar nur mit Winterreifen zulässig. In anderen Ländern besteht keine generelle Pflicht. Auf Gebirgsstraßen oder schneebedeckten Straßen können aber Winterreifen durch Schilder angeordnet werden. Bei einem Unfall, der auf eine unangepasste Bereifung zurück zu führen ist, werden in der Schweiz Autofahrer mit einer erheblichen Mithaftung rechnen müssen. Wer auf Österreichs Straßen unterwegs ist, sollte beachten, dass Winterreifen dort eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen müssen. Eine Profiltiefe von unter 4 mm gilt als Sommerreifen. Der nächste Winter kommt bestimmt und im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man nicht auf Winterreifen verzichten.
Weitere Interessante Artikel:
