Der Automobilclub von Deutschland (AvD) betrachtet die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, durch das Ausweiten der Überholverbotsstrecken für Lkws Staus und damit den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren, kritisch. Die Umsetzung würde neue und größere Probleme schaffen und auch keine Staus vermeiden.
Der AvD befürchtet, dass lange Kolonnen von Lkw mit geringen Abständen die rechte Spur blockieren könnten und das Auffahren auf die Autobahnen dadurch für Pkw-Fahrer zu einem gefährlichen Unterfangen würde. Von dort müsse dann ohne vorheriges Beschleunigen auf die linke Spur gewechselt werden. Ähnliches gelte umgekehrt für das Verlassen der Autobahn. Um sich einzufädeln, müsse der Pkw sein Tempo schon auf der linken Überholspur reduzieren und bremse so den nachfolgenden Verkehr ab oder bringe ihn sogar zum Stillstand. Reisebusse und Caravan-Gespanne würden zudem zu Verkehrshindernissen, wenn sie die Lkw-Kolonnen überholen und dabei noch länger als bisher kilometerlang auf der Überholspur bleiben müssen.
Für den AvD bedeutet dies, dass weder eine Stauvermeidung, noch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit mit diesem, auf den ersten Blick für Autofahrer attraktiven Vorschlag erreicht werde. Grundsätzlich bleibe auch die Frage, wer das Lkw-Verbot wirksam kontrollieren wolle.
Angesichts eines weiter zunehmenden Schwerlastverkehr ruft der Automobilclub Lkw- und Pkw-Fahrer nicht nur zu mehr gegenseitige Rücksichtnahme auf, sondern fordert vor allem deutliche Investitionen in die Infrastruktur an. Dazu gehört auch ein frühzeitiger mehrspuriger Ausbau hoch belasteter Strecken.
Gründe für häufige Staus macht der AvD auch durch Pannen und Unfälle aus. In einem Transitland wie Deutschland gelte es deshalb, die durchfahrenden Lkw effektiver auf ihren technischen Zustand hin zu kontrollieren.
Durch einen platzenden Lkw-Reifen ist ein Mann am Dienstagnachmittag in Wiesbaden getötet worden. Laut Polizeiangaben hatte der 50-Jährige Luft in den abmontierten Reifen gepumpt, um ein Leck zu finden. Als der Druck zu groß wurde, gab der Reifen mit Wucht nach. Der 50-Jährige zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er noch am Unfallort starb.
Mit einem neuen Informationsservice geht jetzt der ADAC gegen die akute Lkw-Parkplatznot an Autobahnrastanlagen vor. Ähnlich wie bei dem seit Jahren bewährten Staumelderkonzept sollen Lkw-Fahrer volle oder überfüllte Parkplätze per Handy an die ADAC-Verkehrsredaktion melden. Der Anruf für die zuvor registrierten Fahrer ist kostenlos. Das Ziel der Aktion, die der Club gemeinsam mit dem Fernfahrer-Magazin Trucker durchführt, ist es, per Telefonhotline, Verkehrsfunk und Internet jederzeit über die Parkplatzsituation zu informieren. Profitieren können dabei nicht nur die Fernfahrer und die Unternehmer, auch die Autofahrer wissen frühzeitig über gefährliche Rückstaus auf Autobahnen und im Einfahrtsbereich von Rastanlagen Bescheid.
Lkw-Fahrer, die sich als freiwillige Parkplatzmelder betätigen wollen, können sich unter www.adac.de/parkplatzmelder oder telefonisch unter 089/76766343 informieren und anmelden. Nach der Registrierung erhalten sie ein Informationspaket und eine persönliche Parkplatzmelderkarte.
Das Grundproblem, die große Zahl fehlender Stellplätze, kann nach Ansicht des ADAC durch das neue Parkplatzmelderkonzept nicht beseitigt werden. Während derzeit 20 000 ausgewiesene Lkw-Stellplätze an Raststätten und weitere 18 500 an Autohöfen zur Verfügung stehen, fehlen nach Einschätzung des Clubs mindestens 10 000 Plätze, die dringend nötig wären, damit alle Brummi-Fahrer die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten können. Angesichts der starken Zunahme im Straßengüterfernverkehr – Experten gehen von einer Steigerung von 84 Prozent bis zum Jahr 2025 aus – wird der Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen sogar noch deutlich steigen. Vorrang muss deshalb der zügige Ausbau von Stellflächen haben.
Kraftfahrgesetz. Interessanter wird da schon die Änderung des Kraftfahrgesetzes. Die entsprechende Novelle verpflichtet Pkw-Fahrer, ihre Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen. Im Klartext heißt das, dass die Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. November bis 15. April bei Schnee-, Matsch- oder Eisfahrbahn mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein müssen. Das Gesetz sieht dabei Strafen von 35 Euro und bei Vorliegen eines Gefährdungstatbestandes von bis zu 5.000 Euro vor. Die gesetzliche Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für LKW wird um ein Monat (im Frühling) auf den selben Zeitraum ausgedehnt.
Licht am Tag
Weitere wichtige Änderungen des KFG betreffen “Licht am Tag”, das nun nicht mehr verpflichtend aufgedreht werden muss. Die Strafen für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung werden auf 50 Euro angehoben. Adaptiert wird schließlich auch die Zählregel von Kindern in Autobussen, insbesondere Schulbussen, so dass nunmehr ein Verhältnis von 1:1 (ein Kind, ein Sitzplatz) gilt.