Österreich verabschiedet neue Gesetze
Kraftfahrgesetz. Interessanter wird da schon die Änderung des Kraftfahrgesetzes. Die entsprechende Novelle verpflichtet Pkw-Fahrer, ihre Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen. Im Klartext heißt das, dass die Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. November bis 15. April bei Schnee-, Matsch- oder Eisfahrbahn mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein müssen. Das Gesetz sieht dabei Strafen von 35 Euro und bei Vorliegen eines Gefährdungstatbestandes von bis zu 5.000 Euro vor. Die gesetzliche Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für LKW wird um ein Monat (im Frühling) auf den selben Zeitraum ausgedehnt.
Licht am Tag
Weitere wichtige Änderungen des KFG betreffen “Licht am Tag”, das nun nicht mehr verpflichtend aufgedreht werden muss. Die Strafen für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung werden auf 50 Euro angehoben. Adaptiert wird schließlich auch die Zählregel von Kindern in Autobussen, insbesondere Schulbussen, so dass nunmehr ein Verhältnis von 1:1 (ein Kind, ein Sitzplatz) gilt.
